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Organisation

Organisation der Freundeskreise

Organigramm der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe

Landesverbände

Die Freundeskreise mit ihren Gruppen bilden den jeweiligen Landesverband.

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Bundesverband

Mitglieder im Bundesverband der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe e.V. sind die Landesverbände.

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Selbsthilfeförderung

GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (nach § 20h SGB V)

Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist der Zusammenschluss von AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Kassenindividuelle Förderung

Zuwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 34 SGB VI

Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2023 eine Zuwendung in Höhe von 125.540,24 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.

Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2022 eine Zuwendung in Höhe von 133.140,90 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.

Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2021 eine Zuwendung in Höhe von 128.020,10 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.

Deutsche Rentenversicherung