Organisation der Freundeskreise
Organigramm der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe
Der Bundesverband der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe ist von unten nach oben organisiert. Die Basis bilden die örtlichen Freundeskreise. Innerhalb der Freundeskreise wird Selbsthilfe hautnah erlebbar. Die Freundeskreise sind Mitglied in dem jeweiligen Landesverband. Die einzelnen Landesverbände sind Mitglied im Bundesverband. Sie entsenden Delegierte zu der Delegiertenversammlung, wo die Arbeitsaufträge an den Bundesverband weitergegeben werden. Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ des Bundesverbandes. Der Bundesverband besteht weiterhin aus dem geschäftsführenden Vorstand sowie einem erweiterten Vorstand. Dieser setzt sich aus den Vorsitzenden der Landesverbände zusammen. Die Geschäftsstelle in Kassel unterstützt und begleitet die Arbeit des Verbands organisatorisch und fachlich. Der Bundesverband ist Mitglied bei der Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) und der Diakonie Hessen.
Freundeskreise
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe bestehen aus rund 600 Gruppen mit rund 6.000 Mitgliedern
Selbsthilfeförderung
GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene (nach § 20h SGB V)
Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene ist der Zusammenschluss von AOK-Bundesverband GbR, BKK Dachverband e. V., der IKK e.V., der KNAPPSCHAFT, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau – SVLFG und dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2023 mit einem Betrag in Höhe von 103.000,00€ gefördert.
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 93.600,00€ gefördert.
Die Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Bundesverband e.V. wurden von der "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene" im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von 103.000,00€ gefördert.
Kassenindividuelle Förderung
in 2024
Projekt “Angehörige Personen in der Sucht-Selbsthilfe”
Fördersumme: 51.450,00€
Projekt “Nachdruck des Mitmachbuches - Spuren zu mir selbst”
Fördersumme: 19.200,00€
Weiterführung des Projektes “Videoclips Sucht und Selbsthilfe”
Fördersumme: 8.445,44€
in 2022
Projekt Videoclips "Sucht und Selbsthilfe"
Fördersumme: 38.400,00€
Weiterführung des Projekts „Herausgabe von Praxishilfen für die Gruppenbegleitung in den Freundeskreisen für Suchtkrankenhilfe – Übungen und Texte zum Einsatz in der Gruppenstunde“
Fördersumme: 4.800,00€.
in 2021
Projekt "Website Relaunch der Homepage des Bundesverbands"
Fördersumme 26.500,00€
Projekt „Nachdruck des Mitmachbuches der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe - Spuren zu mir selbst"“
Fördersumme: 19.400,00€.
Projekt „Herausgabe von Praxishilfen für die Gruppenbegleitung in den Freundeskreisen für Suchtkrankenhilfe – Übungen und Texte zum Einsatz in der Gruppenstunde“
Fördersumme: 24.600,00€.
in 2020
Projekt "Konzeption und Herausgabe eines Mitmachbuches der Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe“
Fördersumme 17.800,00 €
Zuwendung nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI
Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2023 eine Zuwendung in Höhe von 125.540,24 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2022 eine Zuwendung in Höhe von 133.140,90 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.
Die Deutschen Rentenversicherung Bund stellte in 2021 eine Zuwendung in Höhe von 128.020,10 € zur Verbesserung der Nachsorge Suchtkranker zur Verfügung.